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Die GPA-SYSTEM Gruppe nimmt den Schutz ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft an Dritte. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblcik darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Datenverarbeitung auf dieser Interneseiteerhebt und speichert automaisch in ihrem Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind: Browsertyp/ -version verwendetes Betriebssystem Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) Hostmane des zugreifenden Rechners (IP Adresse) Uhrzeit der Serveranfrage.

AGB

Allgemeines Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur aufgrund nachstehender Bedingungen, die spätestens mit dem Empfang unseres Lieferscheines, der Auftragsbestätigung oder Rechnung als anerkannt gelten. Die Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind, ansonsten sämtliche Geschäftsbedingungen des Kunden als widersprochen gelten. Diese Geschäftsbedingungen von GPA|SYSTEMS Gheatau Paul-Adrian gelten sowohl für den vorliegenden als auch für alle zukünftigen Aufträge. Angebot und Abschluss aller Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben. Preise Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungskosten. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten werden die jeweils gültigen Regiestundensätze verrechnet. Ausführung der Lieferung Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd und sind nicht verbindlich, Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden. Mit der Absendung, spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Kunden über. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort St. Pölten vereinbart. Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleinig verpflichtet, für die notwendigen Export- und   Zollbewilligungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Gewährleistung und Haftung Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 3 Tagen bei sonstigem Ausschluss schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Rückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und die Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen und gilt auch für Teillieferungen. Bei berechtigter Mängelrüge wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz geliefert oder gegen Rückgabe Gutschrift erteilt. Nur wenn wir eine Mängelbehebung zu Unrecht trotz angemessener Fristsetzung ausdrücklich ablehnen, ist der Kunde berechtigt, die Mängelbehebung durch eine andere Firma vornehmen zu lassen. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Jedenfalls sind allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden mit dem einfachen Nettowarenwert und andererseits mit   einem maximalen Betrag von 3.633,-- begrenzt. Entgegen § 1298 ABGB hat jedenfalls der Kunde ein allfälliges Verschulden unsererseits nachzuweisen. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche. Einbau- und sonstige technische Vorschriften Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Weiterverwendung unserer Produkte unsere Einbau- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise beachtet werden müssen. So übernehmen wir insbesondere auch keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art aufgrund Überlastung oder unsachgemäßer Behandlung oder dergleichen. Weiters trifft uns keine wie immer geartete Warn- und Aufklärungspflicht und entfällt diesbezüglich jegliche Haftung unsererseits. Für sämtliche behördlichen Bewilligungen, insbesondere bau- und gewerbebehördliche Bewilligungen hat der Kunde alleine zu sorgen. Wir übernehmen keinerlei Haftung und Gewährleistung für den Fall der Nichterteilung derartiger Bewilligungen. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet 9 PHG). Für den Fall, dass der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an den anderen Unternehmer zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress. Eigentumsvorbehalt Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch aus vorangegangenen Geschäften), unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, so namentlich Exzindierungsprozessen und dergleichen, zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der Kunde trotzdem den Liefergegenstand, so werden schon jetzt seine Forderungen gegen seine(n) Abnehmer aus dieser Weiterveräußerung bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn im Voraus sicherheitshalber an uns abgetreten. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös unter Abzug der Verkaufskosten dem Kunden auf seine noch bestehende Verpflichtung gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes außer Kraft zu setzen. Auch dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und stellt keine Besitzstörung dar. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnung ist zahlbar sofort nach Erhalt netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Nach Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen zu bezahlen. Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung unter Berechnung der üblichen Diskont- und Bankspesen angenommen, wobei diese Kosten stets sofort in bar fällig sind. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung. Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt, sofern sie nicht über eine besondere Vollmacht verfügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, sofern dessen Forderungen nicht von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten ist der Kunde verpflichtet, allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht, wobei aber ausdrücklich die Anwendbarkeit der Wiener Kaufrechtskonvention ausgeschlossen wird. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsteile die sachlich zuständigen Gerichte in St. Pölten, Niederösterreich, wobei wir jedoch berechtigt sind, nach unserer Wahl Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen. Stand: 01.01.2012
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